Elektroauto Steuervorteile

Nicht nur die attraktive Prämie, die Sie beim Kauf eines Elektroautos erhalten, sondern auch die Steuervorteile, machen die Anschaffung eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges interessant.

Elektroauto steuerfrei tanken

Wenn Sie beispielsweise vom Arbeitgeber einen Tankgutschein erhalten, muss dieser normalerweise als geldwerter Vorteil bei der Abrechnung versteuert werden.

Um den Kauf eines Elektroautos attraktiver zu gestalten, hat sich der Staat dazu entscheiden, dass das Laden von Elektro- und Hybridautos am Arbeitsplatz steuerfrei sein muss. Lediglich zwei Kriterien müssen hierfür erfüllt werden:

  • die Ladestation muss Eigentum des Betriebes sein
  • der Strom muss für Sie kostenlos oder vergünstigt sein

Keine Kraftfahrzeugsteuer für E-Autos

Der Staat verzichtet beim Kauf eines elektrisch betrieben Fahrzeug, ab der Erstzulassung, für 10 Jahre auf die normalerweise üblichen Abgaben.

Reduzierung des geldwerten Vorteils

Bei einem Dienstwagen, der auch privat genutzt wird, muss in der Steuerklärung die Nutzung als geldwerter Vorteil angegeben werden. Hierbei dient der Bruttolistenpreis, unabhängig vom Kaufpreis, als Berechnungsgrundlage. Von diesem Listenpreis wird normalerweise 1% versteuert.

Fahren Sie jedoch ein Elektroauto mit einem Listenpreis von bis zu 60.000 €, dann müssen Sie nur noch 0,25% des Listenpreises als geldwerten Vorteil angeben. Bei einem Listenpreis von über 60.000 € müssen Sie bei einem Elektroauto nur noch 0,5% versteuern.


Sie möchten mehr über Alternative Antriebe wissen oder erfahren, welche Förderungen/Prämien es für Elektroautos gibt? Wir haben zu vielen Themen rund um Elektromobilität die Antwort.